Brüssel drosselt Regelung in Deutschland

Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof
verklagt. Im Zuge der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie hatte Deutschland u.a. die
70kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Somit
durfte jedes hochmotorisierte Motorrad auf die festgesetzte Maximal-Leistung von 35 kW
gedrosselt und auch mit dem A2-Führerschein bewegt werden. Mit dieser liberaleren und
pragmatischeren Auslegung war man in Brüssel aber nicht einverstanden.

 

Um der erfolgversprechenden Klage Vorgriff zu leisten, hat das Verkehrsministerium dem
Bundesrat am 16. Dezember die 11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnis-
ordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat dem Vorschlag aus Bonn zugestimmt. Allerdings treten
die Beschlüsse erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft – womit
aber noch vor dem Saisonstart gerechnet wird.

Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Inhaber eines Führerscheins A2, der zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem
Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt erteilt wurde,
genießen nationalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch
auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt.
Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage
auch schon vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.

 

Publikation:
Achim Marten
Pressesprecher IVM

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