In der Praxissituation fährt ein Audifahrer extra einen Bogen, um die vom Winde verwehte Sonnenschutz-Kappe eines Fussgängers, mittig zu erwischen. Ein süffisantes Grinsen dazu und das Ziel wurde erreicht. Der andere ärgert sich.
Was tun nun ?
Wenn man will, geht man den Weg der Gesetzgebung, man geht zur Polizei....ooops das geht ja nicht weil die dafür gar nicht zuständig sind. Sondern das Zivilgericht, also zum Bezirksgericht. Dann wird eine Stellungnahme geschrieben und der Audifahrer bekommt eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Da steht dann drinnen, war ich nicht, oder hab ich nicht gesehen , oder stimmt nicht, was auch immer,...
Oder....man ruft einen an der sich auskennt und der sagt:
Im Groben, ohne Details:
"Gib das Kennzeichen auf vv.o at ein und schaumal wo der versichert ist, .....Dann schreibts du an die jeweilige Fachabteilung der Versicherung eine Faxmessage, die da lautet: Betrifft, KZ sowieso, Bitte um Änderung meiner Wohnadresse auf zb. Golatschenweg Nr. 24 und bitte auf jährliche Erlagscheinzahung umstellen. Unterschrift ist unleserlich. Der Vers.Beamte denkt sich nix dabei und ändert im Grossrechner der Versicherung die Daten. Im schönsten Falle steht spätestens 2 Wochen nach Hauptfälligkeit die Polizei vor seiner Tür und nimmt ihm wegen Nichthaftung die Kennzeichen weg und dann wirds mühsam...."
Ist das dir wert ? Ja oder Nein ?
Nein. Die Kappe kommt in die Waschmaschine und fertig aus.
Aber es ist gut zu wissen, falls man mal einen wirklich schlechten Tag erwischt...
MR