Über zwei Jahrzehnte lang war SAFEBIKE WIEN eine tragende Säule der Verkehrssicherheitsarbeit in der Bundeshauptstadt. Über 20.000 kostenfreie Fahrtechniktrainings wurden seit 1999 ermöglicht – speziell für Moped-, Roller- und Motorradfahrer*innen. Nun wurde das Projekt kommentarlos eingestellt. Während Radfahrende und E-Scooter-Nutzer*innen weiterhin von städtischen Förderungen und eigens geschaffenen Sicherheitsinitiativen profitieren, fällt die am stärksten gefährdete Gruppe im Straßenverkehr – die motorisierten Zweiradfahrer – aus dem Raster der Wiener Verkehrspolitik.
Dabei ist die Verpflichtung der Stadt Wien zur Umsetzung solcher Maßnahmen eindeutig:
Rechtliche Grundlage und Verantwortung
Gemäß § 94b StVO und den landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Wien ist die Kommune dazu aufgerufen, Verkehrssicherheitsprojekte umzusetzen. Die gesetzliche Zielsetzung: präventive Maßnahmen, gezielt auf Hochrisikogruppen zugeschnitten. Dazu zählen laut Statistik eindeutig Motorradfahrerinnen und -fahrer.
SAFEBIKE erfüllte diese Verpflichtung vorbildlich: es war niederschwellig, öffentlich zugänglich und wirksam. Die Initiative wurde über Jahre hinweg von der Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) getragen – mit Unterstützung professioneller Fahrtrainer und bewährter Infrastruktur.
Politisches Signal: Sicherheit nach Zielgruppe?
Mit dem Ende von SAFEBIKE sendet die Stadt Wien ein fragwürdiges Signal: Wer ein Fahrrad lenkt, ist förderwürdig. Wer ein Motorrad fährt, bleibt außen vor – trotz objektiv höherem Risiko und trotz nachgewiesener Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen.
In einer Zeit, in der sich Mobilität diversifiziert und Zweiräder aus ökologischen wie ökonomischen Gründen wieder verstärkt genutzt werden, wirkt dieser Kurs rückwärtsgewandt und verantwortungslos.
Forderung an die Stadt Wien
Wir fordern die unverzügliche Wiederaufnahme eines adäquaten Verkehrssicherheitsprojekts für motorisierte Zweiradfahrer*innen – sei es unter dem etablierten Namen SAFEBIKE oder in neuer Form.
Die Pflicht zur Verkehrssicherheit darf nicht selektiv nach Verkehrsmittel erfüllt werden. Die Stadt steht hier in der Verantwortung – rechtlich, politisch und gesellschaftlich.
MR Redaktion