Safecard - Allgemeine Bedingungen



Rechte der Motorsportverband ASKÖ (Kurz MSA) Mitglieder

MSA Mitglieder, die ihrer jährlichen Beitragsverpflichtung nachgekommen sind, sind berechtigt, Einrichtungen und Leistungen des MSA in Anspruch zu nehmen.

Diese Rechte sind gebunden an eine fristgerechte Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

MSA Mitglieder sind im Vorstand MSA nicht stimmberechtigt.

Die MSA Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung Ihrer Online Anmeldung ab dem nächsten Tag 00.00 Uhr!

Die MSA Jahres Mitgliedschaft ist nach Leistungen gegliedert:
Der Versicherungsschutz wird über die Europäische Versicherung ab dem Zeitpunkt der Online Anmeldung mit einem E-MAIL als Ihre Gegenbestätigung ab dem nächsten Tag 00.00 Uhr gewährleistet!

Der Mitgliedsbeitrag wird dann mittels Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht.

Im Falle diese von Ihnen beauftragte Buchung aufgrund falscher Angaben oder unzureichender Deckung nicht durchgeführt werden kann, besteht kein Anspruch auf die Leistungen aus der Mitgliedschaft (insbes. kein Versicherungsschutz).

Die MSA Mitgliedschaft dauert 1 (ein) Jahr und wird immer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Die MSA Mitgliedschaft  kann frühestens nach einem Jahr unter Einhaltung einer ein monatigen Kündigungsfrist schriftlich eingeschrieben per Post gekündigt werden.

Im Falle einer Datenänderung sowohl KFZ als auch PERSONEN & ADRESSENDTATEN bzw. vor einem Fahrzeugwechsel, ist das MSA Mitglied verpflichtet die neuen Daten bekannt zu geben, da anderenfalls der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht gewährleistet werden kann.

Die neuen bzw. geänderten Daten müssen dem MSA vorher, schriftlich so wie auch nachweislich bekannt gegeben werden.

Mitgliedsbeitrag und Beitrittsgebühr


Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für die einzelnen SAFECARD Leistungstypen und die Beitrittsgebühren sowie deren Aufteilung wurden vom Vorstand MSA beschlossen.

Der Mitgliedsbeitrag und die Beitrittsgebühr werden nach Beitritt vom angegebenen Konto abgebucht. Der Mitgliedsbeitrag für das folgende Mitgliedsjahr wird mit dessen Beginn fällig.

Rückerstattung von Beiträgen


Ausgeschlossene und ausgetretene MSA Mitglieder haben auf die Rückerstattung von Beiträgen keinen Anspruch.

VORSTAND
Motorsport ASKÖ

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