Versicherung - KFZ Zulassung



Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Achtung:
Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelleeines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Behörde eine Zulassungsbescheinigung| (früher: Zulassungsschein) ausgestellt.
Durch eine EU-Richtlinie wurden die Zulassungsdokumente von Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten in Aufmachung und Inhalt harmonisiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Zulassungsdokumente in anderen EU-Ländern leichter verstanden und damit überall anerkannt werden.

zuständige Behörde:

eine Zulassungsstelle innerhalb des Wohnbezirks


erforderliche Unterlagen:

ausgefülltes Kfz-Anmeldeformular (bei der Zulassungsstelle erhältlich)


Bestätigung der Meldung des neuen Besitzers oder der neuen Besitzerin


Versicherungsbestätigung

Typenschein/Einzelgenehmigung/Bestätigung für die Zulassung

amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders oder der Anmelderin

Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)

eventuell Beglaubigung| oder Bestätigung durch die Behörde, ÖAMTC bzw. ARBÖ oder Vermittlungsstampaglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin, wenn Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften bestehen


bei Neuanmeldung:


zusätzlich


Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht


bei Gebrauchtwagenanmeldung:


zusätzlich gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung| (Pickerl) unterliegen

persönliche Erklärung des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin bei der Zulassungsstelle oder

Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder


eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsurkunde, Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses|Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag,

Benützungsüberlassungserklärung

bei Leasing:


zusätzlich Leasingbestätigung


bei Firmenwagen:


zusätzlich Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort, Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Sitz

aktuelle Amtsbescheinigung der Vereinsbehörde bei Vereinen als Nachweis für den Vereinsstandort

bei Eigenimport:


zusätzlich Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Unbedenklichkeit eventuell Verzollungsbestätigung

Hinweis: Der Versicherungsmakler oder die Versicherungsmaklerin kann mit einer Vollmacht auch Datenänderungen in der Zulassungsbescheinigung (z.B. Namens- und Adressänderungen) sowie ein Duplikat beantragen.

Gebühren:

Behördenanteil: EUR 109,--
Bearbeitungsleistung: EUR 39,30
Begutachtungsplakette: EUR 1,45

Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten):

Pkw und Lkw: EUR 18,--

Motorrad: EUR 9,80
Motorfahrrad: EUR 5,50
Anhänger: EUR 9,--
Zugmaschine: EUR 9,--


Hinweis: Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette ausgehändigt.

TIPP :


Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungsstellenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.