goschn haltn
Zitat:
Fragen nicht leichtfertig beantworten
Der Beamte klingelt, gibt sich als Polizist zu erkennen und erbittet Einlass. Sodann erkundigt er sich, ob dem Angetroffenen das Fahrzeug mit dem der Polizei durchgegebenen Kennzeichen gehört, ferner ob er - der Angetroffene - alleiniger Fahrzeugnutzer und weiter auch vor einer halben Stunde (Tatzeit) auf der bezeichneten Straße (Tatort) gefahren ist. Wer jetzt leichtfertig die Fragen beantwortet, kann einen im weiteren Verfahrensverlauf nicht wieder gutzumachenden Fehler begehen.