Wheelie = Führerscheinentzug?

Wie der Standard berichtete, ist "das Anheben des Vorderrades" eine besonders gefährliche Fahrweise und wird mit dem Führerscheinentzug geahndet.

ktm
Auf abgesperrten Strecken ja, im Straßenverkehr nein.

Nach dem Androhen einer Enteignung des Motorrades, ist schon die nächste Meldung da.

Der Standard berichtet: Die "volle Beherrschbarkeit eines Motorrads" sei nur dann gewährleistet, wenn "beide Räder Kontakt zur Fahrbahn aufweisen". Die Fahrweise des Lenkers sei daher ein "krasses Fehlverhalten und ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften". Wer im Straßenverkehr eine besonders gefährliche Verhaltensweise an den Tag legt, muss mit dem Entzug seiner Lenkberechtigung rechnen. Das weiß nun auch ein Motorradfahrer, der im Mai 2020 ein anderes Fahrzeug mit einem Wheelie überholte.

Was ist eure Meinung dazu? Leserbriefe (gerne mit Foto) an reporter@box.at

 

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