Auch Mopedlenker müssen auf Änderungen gefasst sein. Die Maßnahmen im Detail:
Rasen verboten: Wer außer auf Autobahnen bis zu 30 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 70 statt wie bisher 36 Euro rechnen. Früher gab es keine Untergrenze. Durch die Anhebung können auch ausländische Raser zur Kasse gebeten werden, denn die Verfolgung dieser ist europaweit erst ab 70 Euro Mindeststrafe möglich. Ab 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h im Freilandgebiet zahlen Autofahrer mindestens 150 Euro. Zudem wird der Führerschein für zwei Wochen entzogen.
Autobahnstrafen vereinheitlicht: Die Strafen auf Autobahnen sind bundesweit vereinheitlicht worden. Organmandate, die sofort bezahlt werden, kosten bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h mindestens 20 Euro. Hingegen bedeuten Anonymverfügungen, aufgrund von Kennzeichenanzeigen, zum Beispiel durch Radarboxen, höhere Strafen. Im konkreten Fall mindestens 30 Euro. Für weitere 10km/h zu viel auf dem Tachometer zahlt der Lenker zusätzlich 15Euro.
Wer mehr trinkt, zahlt mehr: Autofahrer, die die 0,5-Promille-Grenze überschreiten, zahlen nun zwischen 300 und 3700 Euro (früher 218 bis 3633). Ab 0,8 Promille ist mit 800 bis 3700 Euro zu rechnen (früher 581 bis 3633). Zusätzlich ist ein mehrstündiges Verkehrscoaching zu absolvieren, bei dem es um Bewusstseinsbildung für die Folgen von Fahren unter Alkoholeinfluss geht. Wer mit mehr als 1,2 Promille hinterm Steuer erwischt wird, dem droht eine Strafe im Ausmaß von 1200 bis 4400 Euro (früher 872 Euro bis 4360). Dann ist auch der Führerschein vier Monate, statt wie bisher drei Monate lang, weg. Ab 1,6 Promille wird eine Verwaltungsstrafe von 1600 bis 5900 Euro fällig (früher 1162 bis 5813). In dem Fall muss der Führerschein für sechs statt vier Monate abgegeben werden.
Ab 1,2 Promille sind kostenpflichtige Nachschulungen zu absolvieren. Im Wiederholungsfall – innerhalb von fünf Jahren – erhöht sich die Führerscheinentzugsdauer gewaltig. Wer etwa zweimal mit 1,6 Promille erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen. Bei 1,6 und 1,2 Promille für mindestens 8 Monate. Nach diesem Prinzip wird gestaffelt. Wobei, wenn beim zweiten Delikt mehr Promille festgestellt werden als beim ersten Mal mit einer längeren Entzugsdauer zu rechnen ist als im umgekehrten Fall.
Einheitliche Mopedausbildung: Eine weitere Neuerung ist die einheitliche Mopedausbildung für alle. Bisher konnten sich über 16-Jährige ohne Fahrpraxis und über 24-Jährige überhaupt ohne Mopedausweis im Straßenverkehr bewegen. Das wird nun geändert. Um ein Moped, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Microcar) oder ein Invalidenkraftfahrzeug lenken zu dürfen, müssen sechs Theorie- und sechs Fahrstunden auf dem Übungsplatz und zwei Stunden im Straßenverkehr sowie eine Theorieprüfung absolviert werden. Wer beweisen kann, dass er vor dem 1.September schon mit dem Moped gefahren ist, hat zwei Jahre Zeit, beim Verkehrsamt einen Ausweis zu beantragen. Führerscheinbesitzer brauchen nach wie vor keinen Mopedausweis. Autofahrer, die wegen eines Alkohol- oder Drogendelikts bzw. wegen Verweigerung des Tests ihren Führerschein abgeben mussten, sind in dieser Zeit auch nicht berechtigt, Microcars zu lenken.
Neuerungen im Vormerksystem: Bei einem Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht müssen Eltern ab der zweiten Vormerkung ein Kindersicherungsseminar besuchen. Als Kinder zählen in diesem Fall unter 14-Jährige. Bei einer Größe unter 150cm ist das Kind mit einer Rückhalteeinrichtung, über 150cm mit Sicherheitsgurt zu sichern. In den kostenpflichtigen Seminaren sollen Eltern über die Risken bei Unfällen, Unfallstatistiken und richtige Kindersicherung aufgeklärt werden.
Teure Extrawünsche: Wer seinem Motorrad oder Autokennzeichen gerne eine persönliche Note verleihen möchte, muss ab heute tiefer in die Tasche greifen. Statt 145 zahlt man nun 200 Euro. Auch die Verlängerung nach 15 Jahren kostet mehr, nämlich 214 Euro statt wie bisher 159 Euro. Das zusätzlich eingenommene Geld soll wiederum in die Verkehrssicherheit investiert werden. Etwa in Verkehrserziehungsmaßnahmen für Kinder.
TXT Die Presse
MR/CK