APA: Mopedführerschein - Gesetzesentwurf sieht mehr Praxisübung vor



Wien (APA) - Wer ein Moped lenken will, soll künftig zwingend Fahrstunden nehmen müssen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Verkehrsministerium ging am Dienstag in Begutachtung.

 

Vorgesehen sind darin erstmals Übungseinheiten im Straßenverkehr. Nicht mehr nur unter 16-Jährige, sondern alle Personen, die keine andere Lenkberechtigung besitzen, müssen demnach in Zukunft einen Mopedschein erwerben.

 

Verkehrsministerin Doris Bures (S) begründete diesen Schritt mit gestiegenen Unfallzahlen, besonders Ungeübte würden häufig verunglücken. "60 Prozent aller Mopedunfälle passieren Anfängern im ersten halben Jahr, das heißt, es fehlt ihnen an Fahrpraxis", so die Politikerin in einer Aussendung. Während es 2003 bei den 15-Jährigen 779 verletzte Mopedfahrer gab, waren es 2007 mit 1.686 Personen mehr als doppelt so viel. Vor zwei Jahren gab es insgesamt 6.000 Verletzte: "Jeder zehnte Verletzte im Straßenverkehr ist ein Mopedfahrer", betonte Bures.

 

Laut dem Entwurf wird die Novelle für alle Altersgruppen vereinheitlicht, berichtete das ORF-Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag. Bisher müssen nur unter 15-Jährige sechs Fahrstunden auf abgesicherten Plätzen sowie acht Theoriestunden absolvieren. Für über 16-Jährige ist bisher nur theoretischer Unterricht vorgesehen, ab 24 Jahren braucht man gar keinen Mopedausweis mehr.

 

Das in der Novelle vorgesehene Modell sieht die Ausbildung der unter 15-Jährigen zwingend für alle Verkehrsteilnehmer vor, die keine andere Lenkberechtigung besitzen. Gleichzeitig wird der Unterricht in einem Vier-Stufen-Plan geändert: Die Theorie wird um zwei auf sechs Stunden gekürzt, die Praxis am gesicherten Gelände bleibt bei sechs Stunden. Punkt drei sind die zwei neuen Übungsstunden im Straßenverkehr, den Abschluss bildet eine Theorieprüfung. Die selbe Ausbildung sollen Lenker von Mopedautos absolvieren müssen.

 

"Mehr Fahrpraxis soll mithelfen, Unfälle zu vermeiden", so Bures. Das Regierungsprogramm sehe die Prüfung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von jungen Lenkern vor. Die Entwicklung der Unfallzahlen fordere allerdings ein rasches Handeln. Die Begutachtungsfrist der Führerscheingesetznovelle läuft etwa sechs Wochen, im Juni soll der Entwurf im Verkehrsausschuss behandelt werden. Das Ministerium rechnet noch im Sommer mit einem Inkrafttreten.

Statt rund 150 Euro dürfte die neue Ausbildung etwa 180 Euro kosten. Der Mehr-Preis für die zwei zusätzlichen Praxisstunden im Gegenzug zu den beiden Theoriestunden läge bei 30 bis 40 Euro. Laut Verkehrsministerium gebe es Signale aus der Versicherungsbranche nach der neuen Ausbildung einen Prämiennachlass zu gewähren.

 

Wer schon länger mit einem Moped fährt, kann übrigens bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ohne weitere Ausbildung einen Mopedschein beantragen. Dazu muss er seine Fahrpraxis lediglich den Behörden glaubhaft machen. Derzeit werden jährlich rund 40.000 bis 45.000 solche Führerscheine ausgestellt.

(Schluss) zö/gu

 

APA0213 2009-02-24/11:20

241120 Feb 09