Fahrt auf Sperrfläche: Null Vorrang



Zitat:

Warum? Das Moped näherte sich damals der Unfallstelle nicht irgendwie, sondern auf streng verbotene Weise: jenseits einer Sperrlinie im Gleisbereich der Straßenbahnlinie 71, direkt vor der Kreuzung mit der Stanislausgasse sogar auf einer Sperrfläche. Die Fahrbahn Richtung Stadt war nämlich durch eine Autokolonne verstellt. Bloß bei der Einmündung der kleinen Quergasse ließ ein Fahrer wie vorgeschrieben eine Durchfahrt frei. Und durch diese hindurch wollte die von rechts kommende Radfahrerin den Rennweg beherzt queren, nachdem sie angehalten und mit dem Autolenker Blickkontakt gefunden hatte. Doch da kam unvermutet das Moped angerollt, und weder dessen Fahrer noch die Lehrerin konnten so reagieren, dass sie nicht kollidiert wären.


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