TIPP : Wie kündige ich eine Versicherung



Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer eine Kündigung geltend zu machen ?

Hier ist die Auflösung :

§ 5B VERSVG

DIE NICHTAUSFOLGUNG

Anmerkung :

Bei Vertragsabschluss muss die Versicherung dem Antragsteller

eine Kopie des Antrages und die Versicherungsbedigungen aushändigen. 

Im Normalfall passiert das aber nicht.

Das heisst, spätestens nach 2 Wochen nach Erhalt der Polizze

kann man schriftlich (eingeschrieben) vom Vertrag zurücktreten.

Vorlage :

Betreff : Pol. Nummer XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben angeführte Polizze habe ich soeben erhalten.
Bei der Antragstellung wurde mir weder eine Antragskopie noch die entsprechenden Bedingungen ausgehändigt.
Ich trete daher gem. § 5b VersVG vom Versicherungsvertrag zurück.



§ 5 VERSVG

POLIZZE WEICHT VOM ANTRAG AB

Die Polizze unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Antrag (z.B. Laufzeit, Prämie, Sparten, Vertragsinhalte............)

Kündigung ist möglich 1 Monat ab Zugang der Polizze unter Hinweis auf die Abweichung.

Der Versicherungsnehmer erhält eine Polizze, die vom Antrag abweicht.

zb.

Es wurde eine unterjährige Zahlung vereinbart, die Prämie wurde jährlich vorgeschrieben.
Die Risikobeschreibung in der Polizze stimmt nicht mit dem Antrag überein.

Es wurde ausdrücklich ein Vertrag ohne Wertanpassung vereinbart, die Polizze sieht jedoch eine Indexanpassung vor.

Antragskopie auf jeden Fall mit der Polizze vergleichen !!!

Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, so gilt der Vertrag in der abgeänderten Form, sofern der Versicherer in der Polizze gesondert darauf hingewiesen hat.

Beispiel Vorlage

Betreff Pol. 3455675

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die oben angeführte Polizze habe ich mit heutigem Tag erhalten. Entsprechend dem Antrag wurde eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung mit einer Jahresprämie von € 330,-- inkl. aller Steuern beantragt.

Die Polizze weist jedoch eine Jahresprämie von € 360,-- aus. Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage keine mit dem Antrag übereinstimmende Polizze erhalten, so gehe ich davon aus, dass mangels Willensübereinstimmung kein gültiger Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.



ABLAUFKÜNDIGUNG § 14 KHVG

Kfz-Haftpflichtverträge sind jährlich kündbar.

Ein Jahr nach Vertragsbeginn zum darauffolgenden Monatsersten 0 Uhr.

Die schriftliche Kündigung muss ein Monat vor Ablauf beim Versicherer eingelangt sein.

Wird der Vertrag nicht zeitgerecht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Wie bestimme ich das Kündigungsdatum :

Im Zulassungsschein steht : Datum der Anmeldung.

zb. 15.3.

Dann ist der nächste erste, 01.04., das Datum zum dem man Kündigen kann. (Hauptfälligkeit)