Club fordert: “Steuern beim Fahrzeugkauf sichtbar machen!”
Konsument:innen sollten sich jedenfalls schon vor dem Autokauf - neu wie gebraucht, mit oder ohne Elektromotor - über die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer Gedanken machen. Aufgrund der aktuellen Anpassungen fordert der ÖAMTC einmal mehr, die zu zahlenden Steuern schon beim Kauf sichtbar zu machen. "Wenn man sich erst beim Abschluss der Versicherung damit befasst, wie viel man letztlich zahlen muss, ist es zu spät", stellt der Experte klar. Bei bestehenden Verbrennern und Hybriden, die man nicht extern laden kann, gibt es keine Änderungen, allerdings wurde die schon bisher vorgesehene jährliche Erhöhung der Steuer für neuzuzulassende Pkw rechtlich bestätigt. "Kauft man einen neuen Verbrenner, sollte man auf eine moderate Leistung und niedrige CO2-Emissionen achten, nur so kann man die jährliche Steuer niedrig halten", rät Grasslober.
Steuer für die meisten E-Autos bei unter 500 Euro pro Jahr
Aufgrund der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass die Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird - wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro reichen dürfte. "Geht man davon aus, dass die Elektromobilität künftig vermehrt auch in den leistungsschwächeren und leichteren Fahrzeugsegmenten ankommt, dürfte die Besteuerung für viele Fahrzeuge eher im unteren Bereich liegen", erläutert Grasslober.
ÖAMTC fordert Hersteller zu Korrektur von Fehleintragungen auf
Die neue Formel für E-Autos richtet sich nach Eigengewicht und Leistung im Zulassungsschein. Für letztere gibt es die Vorgabe, dass hier die Dauerleistung zu stehen hat. Wie der ÖAMTC im Vorfeld in Erfahrung bringen konnte, gab es hier bislang sehr vereinzelt Fehleintragungen. In Hinblick auf die heute bekanntgewordenen Steueränderungen hat sich der Club an die betroffenen Hersteller gewandt. "Wir fordern eine umgehende Korrektur der Daten, damit die Konsument:innen nicht aufgrund von Fehleintragungen eine zu hohe Steuer zahlen", so der ÖAMTC-Experte.
Neue Formel auch für Plug-In-Hybride, Steuer für E-Motorräder
Obwohl bislang nicht öffentlich thematisiert, kommt es auch bei Plug-In-Hybriden zu Verschärfungen bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. So steigt nun auch für viele bestehende Fahrzeuge die Steuerbelastung. Der ÖAMTC mahnt beim Kauf von Plug-In-Hybriden zur Vorsicht, weil der angenommene elektrisch gefahrene Anteil bei der Festlegung der CO2-Emissionen künftig sinkt und deren Emissionen dadurch steigen. Zwar hat die Politik dies in der Besteuerung berücksichtigt, dennoch empfiehlt der Club auch hier, die zu erwartende Belastung vor dem Autokauf zu prüfen. Auch für E-Motorräder soll es künftig eine motorbezogene Versicherungssteuer geben. "E-Mopeds" sind jedoch weiterhin ausgenommen.