Mehr Sicherheit für Motorräder dank neuer Bestimmungen für Typgenehmigungen



Fahrer dieser Fahrzeuge machen rund 16% der Straßenverkehrstoten in der EU aus, bei nur 2% aller gefahrenen Kilometer. Deshalb haben die Abgeordneten strengere Sicherheits- und Emissionsvorschriften verabschiedet.

 

"Natürlich liegt die Sicherheit hauptsächlich in der Verantwortung des Motorradfahrers. Trotzdem gibt es Spielraum, die Fahrzeuge noch sicherer und auch umweltfreundlicher zu gestalten", so der Berichterstatter Wim van de Camp (EVP, NL).

 

Mehr Sicherheit

Nach den neuen Regeln müssen alle "schwereren" Motorräder (über 125 cm3) mit ABS ausgestattet werden, und die kleineren, inklusive Motorroller, mit ABS oder kombinierten Bremssystemen.

 

Ende 2019 soll die Kommission eine Analyse der Kosteneffizienz vorlegen, und wenn nötig und zweckmäßig, auch die verbindliche Ausrüstung kleinerer Motorräder mit ABS empfehlen.

 

Die Abgeordneten begrüßten auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Motorrädern und Fahrern durch die Einführung von Vorrichtungen zum automatischen Einschalten der Beleuchtung beim Zünden des Motors.

 

Mehr Umweltfreundlichkeit

Da der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen der Klasse L als überproportional hoch betrachtet wird, stimmten die Abgeordneten dafür, die Euro-4-Norm für Motorräder ab 2016 und für Mopeds ab 2017 einzuführen, sowie die Euro-5-Norm für alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge ab 2020.

 

Die Abgeordneten unterstützten auch die allmähliche Einführung von immer leistungsfähigeren On-Board-Diagnosesystemen (OBD), um Funktionsfehler zu überwachen und Informationen über Emissionen leicht auszuwerten, damit das Fahrzeug schnell repariert werden kann.

 

Die neue Verordnung wurde mit 643 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen verabschiedet. Sie braucht noch die formale Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und wird ausschließlich auf neue, ab 2016 verkaufte zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Quads Anwendung finden.

 


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in
erster Lesung

REF : 20121116IPR55754