Eine recht merkwürdige Auffassung von der Fortbewegung per Motorrad hat man offensichtlich bei der bayrischen Polizei.
Schon rein technisch lässt sich nämlich kaum eine sinnvolle Gurtvorrichtung auf einem Motorrad einbauen.
Der Münchner, der eigenen Angaben zufolge vorschriftsmäßig einen Helm getragen hatte, wehrt sich inzwischen mit einem Rechtsanwalt gegen den Bescheid.
Der Anwalt vermutet eine Schlampigkeit der Behörde hinter dem Fall. "Das ist einer der kuriosesten Fälle, der mir je untergekommen ist", sagte Stefan Pfalzgraf, der den Motorradfahrer vertritt.
Krone.at
MR/CK