EURO 3 Motorräder werden 2017 nur noch als Ausstellungsobjekte zugelassen!

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Ihr könnt Eure Bikes noch bis 31.12.2016 anmelden oder auch Tageszulassen!

 

Mit der Zulassungsmöglichkeit sichert Ihr Euch in jedem Fall neben dem höheren Verkaufs- oder Eintauschwert, ein Fahrzeug das (wieder) angemeldet auf der Straße gefahren werden darf!

 

Sollte Ihr das versäumen, dann habt Ihr entweder ein Ausstellungsfahrzeug oder auch ein Sportfahrzeug,  maximal für den Betrieb abseits vom Straßenverkehr.
Publikation:
Karl Katoch

Rückfrage, Hinweis: reporter@box.at