Also grundsätzlich ist das eine "gmahte Wiesn" für eine Versicherung. Als Berufsangabe fälschlicherweise Motorradstuntfahrer anzugeben, ist schon einmal von Haus aus kein Geistesblitz. Ein Stunftfahrer nimmt die Verschrottung seine Motorrades in Kauf, eine in-Kaufnahme ist ein grobe Fahrlässigkeit und somit nicht versichert.
Jetzt kann man argumentieren, dass das Motorrad nur verwendet wurde um zum Hofer einkaufen zu fahren und nicht um Stunts vorzuführen. (In dem Fall eine Lüge, weil sich die R6 beim Wheeliefahren am Hofer Parkplatz überschlagen hat. Der zuständige Sachgutachter wird dir das gerne erklären.)
Das Motorrad war auch nicht abgesperrt. Das ist die einzige notwendige Sicherungsmaßnahme, die eine Versicherung verlangt, um einen Diebstahlschaden zu bezahlen.
Jetzt kann argumentiert werden, dass das Bike sich nicht mehr absperren ließ, weil zb. Totalschaden, etc...
In "erster Instanz" hat die Interunfall, ganz richtig, abgelehnt. Der Fall ist sofort in die Betrugsabteilung gewandert und wenn das passiert, hast du eigentlich keine Chance mehr eine Entschädigung zu erwarten. (Ausser du prozessiert)
Im Prozess wäre dann möglich, dass eine Entschädigung bezahlt wird, aufgrund der Argumentionen s.o. , aber den Betrag beim Schädiger anschliessend regressiert.
Auf einen Gerichtsentscheid wollte sich die Interunfall nicht einlassen und bot in "2. Instanz" , 50% Entschädigung an.
Warum diese Entschädigung am Ende des Tages auch nicht bezahlt wurde, ist eine lange Geschichte, bestehend aus menschlichen Elend und unverfrorener Dummheit. (Aber das ist eine andere Story)