2011 gelten neue gesetzliche Regelungen für KFZ Lenker und INNEN!

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Weitere Änderungen stehen im Lauf des Jahres noch bevor.

 

FSG-Novelle: gestaffelte Entziehungszeiten für Raser

Seit 1.1.2011 sind zwei Änderungen des Führerscheingesetzes (FSG) in Kraft: Raser erwarten ab sofort längere Führerscheinentziehungszeiten, und das Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu 5,5 t ist nun auch mit einem B-Führerschein möglich.
Bisher betrug die Entziehungsdauer bei Tempoüberschreitungen von 40 km/h  (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (außerhalb des Ortsgebietes) ? oder mehr ? zwei Wochen. ?Neu ist, dass mit der Höhe der Überschreitung auch die Dauer der Führerscheinentziehung steigt. Damit stehen vor allem Raser, die deutlich zu schnell fahren, im Visier.

 

Zulassungsschein im Scheckkarten-Format

Bereits seit 1.12.2010 kann der Zulassungsschein auch als Scheckkarte beantragt werden, seit 3.1.2011 werden die ersten ausgeliefert. Der Scheckkartenzulassungsschein enthält dieselben Daten wie die Papiervariante, teilweise allerdings in elektronischer Form auf einem Chip. Diverse Sicherheitsmerkmale, wie etwa eine in den Hintergrund eingearbeitete Mikroschrift, sorgen für Fälschungssicherheit.

Beantragt werden kann der elektronische Zulassungsschein mit Mehrkosten von 19,80 Euro wie bisher in allen Zulassungsstellen. Bestehende Papier-Zulassungsscheine gelten weiterhin, und auch in Zukunft kann ein Zulassungsschein in Papierform beantragt werden. Der Vorteil dieser Neuerung liegt in der leichteren Handhabbarkeit der Karte, Lenker werden den Zulassungsschein fortan mit sich führen und so Autodieben das Handwerk erschweren.

 

Änderungen beim Vormerksystem: Verlängerung des Beobachtungszeitraums

Mit 1.3.2011 werden auch Änderungen im Vormerksystem wirksam: Die Vormerkung der Delikte wird auf drei Jahre verlängert, wenn innerhalb der ersten beiden Jahre ein zweiter Verstoß (oder mehr) begangen worden ist, statt dass die Delikte wie bisher nach zwei Jahren gelöscht werden. Der
Beobachtungszeitraum für Verkehrsteilnehmer, die Vormerkdelikte begangen haben, wird also verlängert. Das heißt, kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem dritten Delikt wird der Führerschein jedenfalls entzogen.

 

Rettungsgasse voraussichtlich ab 1.1.2012

Eine neue Regelung, die 2011 im Detail geplant wird, ist die Einführung der Rettungsgasse. Derzeit gibt es in der Straßenverkehrsordnung zwar eine klare Regelung, dass Einsatzfahrzeuge mit Folgetonhorn oder Blaulicht immer Vorrang haben. Nicht geregelt ist allerdings, wie sich die
Verkehrsteilnehmer genau zu verhalten haben.
Wenn Einsatzkräfte wegen eines Staus oder blockierenden Fahrzeugen nicht zum Unfallort gelangen können, vergeht wertvolle Zeit, die im Ernstfall Leben retten könnte. Mit einer klaren gesetzlichen Anweisung, wie man Einsatzfahrzeugen Platz
machen muss, entfällt der derzeit gegebene schwierige Abstimmungsbedarf unter den Kfz-Lenkern.

 

MR/CK