Was für die Führerscheinklassen zu beachten ist:
Du hast einen A/A2 - Schein:
Alles klar - jede Vespa fahrbar. Bei A2 mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS).
Du hast einen B - Schein:
Klasse L1e bedeutet: Maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und bei Elektroantrieb max. 4 kW Nenndauerleistung - braucht bei B Schein keine zusätzliche Prüfung.
Du möchtest schneller als 45 km/h und eine Motorleistung von bis zu 11 kW - Klasse L3e-A1:
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder Fahrtechnik Zentren
=> dann bekommt man einen neuen Führerschein mit dem Code 111
Du möchtest einen A1 Schein machen
Für eine Vespa mit Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h, fällt in die Klasse L3e-A1. Fahrzeuge dieser Klasse dürfen eine Nenndauerleistung von max. 15 kW haben.
Mit der Ausbildung für den A1-Führerschein kann man frühestens im Alter von 15,5 Jahren beginnen, den Führerschein selbst erhält man frühestens mit 16 Jahren.
Für den A1-Führerschein muss eine theoretische Ausbildung (Basisunterricht im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten sowie klassenspezifischer Teil im Umfang von 6 Unterrichtseinheiten) sowie eine praktische Ausbildung (14 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 10 im öffentlichen Straßenverkehr) absolviert werden. Theoretische und praktische Prüfung bestehen eh klar. Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt wenn man zum ersten Mal einen A-Schein macht.
Du möchtest einen AM Schein machen (Moped-Schein) - Klasse L1e
Mindestalter: 15 Jahre
Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
Ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM ab 20 Jahren beantragt wird.
Du möchtest keinen Schein machen und hast auch keinen:
In Österreich gelten Motorroller mit weniger als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und weniger als 600 W Nenndauerleistung als Fahrräder und dürfen entsprechend bereits mit 12 Jahren (bzw. mit Fahrradausweis oder in Begleitung eines Erwachsenen auch darunter) ohne Führerschein gefahren werden.
=> geht wenn, in die Richtung E-Bike und ist daher auch motorisch abgeriegelt.
Also passende Kategorie auswählen, ggf. Schein machen - der nächste Frühling kommt bestimmt!
Quelle: Österreich.gv.at