ÖAMTC will mehr Toleranz für "Pickerl"-Fristen

Mobilitätsclubs regen an, von Strafen wegen Überziehung von §57a-Fristen abzusehen.

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§57a-Überprüfungen derzeit schwierig

Derzeit erreichen den ÖAMTC viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist. "Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des 'Lochungsmonates' überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Damit diese Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle vorzunehmen noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, haben sich die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt. Ziel des Vorstoßes ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten.

Die Clubs hoffen auf eine wohlwollende Erledigung und werden über das weitere Geschehen informieren.